Sozialwahlen
Sozialversicherungswahlen. Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Träger der Sozialversicherung, die alle sechs Jahre durchgeführt werden (§ 45 SGB IV). Mit den Sozialwahlen erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger.
Autor(en): Dr. Eckhard Bloch