Sozialstaatsprinzip
Verfassungsrechtliche Grundlage des deutschen Sozialstaats ist Art. 20 I GG, der jedoch großen Interpretationsspielraum lässt. Die konkrete Auslegung hat daher durch die Politik zu erfolgen und ist von der Gewichtung der grundlegenden und allgemein anerkannten konstituierenden Prinzipien des Sozialstaats abhängig: Selbstverantwortlichkeit, Solidarität (Solidaritätsprinzip) und Subsidiarität (Subsidiaritätsprinzip). Entsprechend unterliegt die Interpretation der Sozialstaatlichkeit u.a. auch dem Zeitgeist.
Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels