Sofortleistung
Leistungsart in der privaten Unfallversicherung, die der versicherten Person in Form der Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme innerhalb kürzester Zeit nach dem Unfall zur Verfügung gestellt wird. Die Sofortleistung wird bei besonders schweren Verletzungen, wie z.B. einer Querschnittslähmung, einer Amputation oder einer Schädel‑/Hirnverletzung, ausgezahlt. Siehe auch Übergangsleistung.
Autor(en): Jürgen Engel