Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Schweigepflichtentbindung

1. Begriff: Ausdrückliche Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht durch den Patienten.

2. Hintergründe: In Deutschland gilt sowohl durch standesrechtliche Normen (Berufsordnungen der Ärzte) als auch durch strafrechtliche Regelungen (§ 203 StGB) eine grundsätzliche ärztliche Schweigepflicht gegenüber allen dritten Personen und Institutionen, auch über den Tod des Patienten hinaus. Es dürfen keine der im Arzt-Patienten-Verhältnis erlangten Informationen an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Patient entbindet den Arzt ausdrücklich von seiner Schweigepflicht (Schweigepflichtentbindung).

3. Schweigepflichtentbindung in der privaten Krankenversicherung (PKV): Der Abschluss einer PKV verlangt i.d.R. die partielle Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. Der Versicherungsnehmer (Antragsteller) ermächtigt den Versicherer mit seiner Unterschrift, bei Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungsträgern Informationen über seinen Gesundheitszustand u.a. risikoerhebliche Umstände einzuholen. Durch die Entbindung des Angefragten von seiner Schweigepflicht soll den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit gegeben werden, Angaben des Antragstellers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Es soll so eine Schädigung des Versichertenkollektivs durch Informationsvorteile des Antragstellers (nur der Antragsteller weiß über seinen wahren Gesundheitszustand Bescheid) verhindert werden.

4. Datenschutz: Die Informationen, die die Versicherer mit der Schweigepflichtentbindung erlangen, unterliegen weiterhin und uneingeschränkt den Bestimmungen des Datenschutzes. Darüber hinaus unterliegen die Mitarbeiter der Unternehmen der privaten Krankenversicherung ebenso wie Ärzte einer strafrechtlich bewährten Schweigepflicht.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

260px 77px