Rentenbeitrag
1. Begriff: Geldbetrag, der an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes gezahlt wird.
2. Merkmale: Die Höhe der Beitragszahlungen ist von der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und dem Beitragssatz zur GRV abhängig. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird der Rentenbeitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber aufgebracht.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer