Rentenbeginn
Zeitpunkt, zu dem die Zahlung der Rente einsetzt. Der Rentenbeginn richtet sich in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nach dem Kalendermonat, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllt sind.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer