Rentenauskunft
Information von Versicherten darüber, welcher Anspruch auf Regelrente ihnen auf Basis der bislang erzielten rentenrechtlichen Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zustehen würde. Den Antrag auf Rentenauskunft können Versicherte ab dem 55. Lebensjahr stellen. Zuvor können Informationen über das aktuelle Rentenkonto in Form der sog. Renteninformation angefordert werden.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer