Relatives Risiko
1. Begriff: Ergebnis eines Vergleichs der Risikogröße zwischen zwei verschiedenen Risikogruppen.
2. Versicherungsmedizin: Als Risikogruppen werden in der Versicherungsmedizin verschiedene Personengruppen betrachtet. Das relative Risiko hier bezeichnet den Häufigkeitsfaktor, in der die Morbidität (Erkrankungshäufigkeit) oder Mortalität (Sterbehäufigkeit) bei der untersuchten Gruppe häufiger auftritt als in der Vergleichsgruppe.
3. Beispiele: Ein relatives Risiko von 2 bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung oder einen Todesfall in der untersuchten Gruppe doppelt so hoch ist wie in der Vergleichspopulation (z.B. Normalbevölkerung).
Autor(en): Dr. Achim Regenauer