Regular Supervisory Report (RSR)
Gemäß § 43 VAG Berichts- und Anzeigepflichten unter Solvency II, die ohne das notwendige Hinzutreten weiterer Umstände in festen Zeitabständen routinemäßig gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erfüllen sind. Versicherungsunternehmen haben der Aufsichtsbehörde diejenigen Informationen zu übermitteln, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin