Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gesetzliche Grundlage für die Vergütung der Tätigkeit von Rechtsanwälten. Regelt die Vergütung der Anwälte für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit. Das RVG besteht aus einem Gesetzesteil und einem Vergütungsverzeichnis und folgt damit der Systematik anderer Gebührengesetze. Von der Rechtsschutzversicherung werden die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG getragen.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel