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Prudent Person Principle

Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht. Bei Unternehmensentscheidungen ist nach dem Prudent Person Principle der Maßstab anzusetzen, den ein vernünftiger Dritter bei der Ausführung von Geschäften für sich selbst anwenden würde. Maßgeblicher Grundsatz im Kapitalanlagenmanagement (Asset Management). Durch das Prudent Person Principle werden das eigene Ermessen eingeschränkt und eine angemessene Abstimmung der Kapitalanlagen auf die Verpflichtungen im Versicherungsunternehmen (Asset Liabiliy Management (ALM)) verbunden mit einer diversifizierten Anlagestrategie (Diversifikation) im Interesse der Versicherungsnehmer bedingt. Da es sich beim Prudent Person Principle nicht um einen feststehenden Begriff handelt, finden sich verschiedene Begriffsinterpretationen. Im Rahmen der Versicherungsaufsicht wird darunter ein Ansatz für qualitative Aufsichtsregeln (prinzipienbasierte Aufsicht) im Gegensatz zu starren quantitativen Ansätzen verstanden.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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