Prozessführungsrecht
Befugnis, einen Rechtsstreit im eigenen Namen zu führen. In der Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer die Prozessführung zu überlassen, insbesondere dem vom Versicherer bestellten oder bezeichneten Anwalt Prozessvollmacht zu erteilen und ihm die für die Prozessführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel