Prolongation
lat.: Verlängerung. In der Versicherungsbranche eine Verlängerung einer a) vorläufigen Deckungszusage,
b) einer Zahlungsfrist oder
c) eines Versicherungsvertrags. Im Fall einer Verlängerungsklausel erfolgt die Prolongation ohne Zutun des Versicherungsnehmers.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne