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Progression

Mehrleistung.

1. Begriff:
Regelung zur überproportionalen Steigerung der Versicherungsleistung bei vergleichsweise erhöhtem Schadenausmaß nach einem Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung. Im Fall der Vereinbarung einer Progression oder Mehrleistung steigt die Invaliditätsleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (Invalidität) progressiv an.

2. Merkmale: Marktüblich beginnt die Progression bei einem Invaliditätsgrad von 26 %. Je nach vereinbarter Progressionsstaffel steigt die Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität (= 100 %) bis zu einem Vielfachen der vereinbarten Grundsumme der Invaliditätsleistung (z.B. bis 300 % oder 500 %). Bei der Mehrleistung wird i.d.R. ab einem bestimmten Invaliditätsgrad z.B. eine Verdoppelung der auszuzahlenden Invaliditätsleistung vorgenommen. Ein häufig auf dem deutschen Markt vorkommendes Modell ist die Verdoppelung der Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 70 %.

3. Zwecksetzung: Mit einer Progression oder Mehrleistung kann die versicherte Person bei einem schweren Unfall mit einer daraus resultierenden hohen Invalidität und überproportional hohen Invaliditätsleistungen z.B. Kosten für Umbaumaßnahmen auffangen und eine Rente finanzieren.

Autor(en): Jürgen Engel

 

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