Prämienfälligkeit
Zeitpunkt, zu dem die Prämie für eine Versicherung gezahlt werden muss. Die Erstprämie, auch Einlöseprämie genannt, wird spätestens 14 Tage nach Beginn des Versicherungsvertrags (Versicherungsbeginn) fällig, die Folgeprämie jeweils zum vereinbarten Zahlungstermin.
Autor(en): Uwe Laue