Neubewertungsrücklage
Revaluation Surplus.
1. Begriff: Posten des Eigenkapitals und damit auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Enthält Aufwertungsbeträge aus einer Neubewertung (vgl. Fair Value) oder aufgrund von Währungsdifferenzen.
2. Weitere Merkmale: Die Dotierung der Neubewertungsrücklage erfolgt grundsätzlich ergebnisneutral ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Eine erfolgswirksame Auflösung der Neubewertungsrücklage über die GuV ist damit ausgeschlossen. Die Neubewertungsrücklage kann bei Realisation in die Gewinnrücklagen umgebucht werden.
3. Rechtliche Grundlage: Die Neubewertungsrücklage ist dem HGB fremd, sie gibt es aber in der Rechnungslegung nach IAS/IFRS (IAS 16, IAS 39 bzw. künftig IFRS 9) sowie nach US-GAAP.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach