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Nachhaltigkeitsfaktor

1. Begriff: Faktor in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zur Berücksichtigung der Entwicklung des Rentenquotienten, d.h. des Verhältnisses der Zahl der Renten zur Zahl der Erwerbspersonen, bei der Dynamisierung der Rente.

2. Merkmale: Ein steigender Rentenquotient schlägt sich tendenziell in einer Reduktion des aktuellen Rentenwerts nieder. Der Nachhaltigkeitsfaktor kam erstmals im Juli 2005 zur Anwendung.

3. Ziele: Durch den Nachhaltigkeitsfaktor soll ein Teil der Anpassungslasten in der GRV infolge der verlängerten Lebenserwartungen, des veränderten Reproduktionsverhaltens sowie der Entwicklung der Erwerbstätigkeit auf die Rentner übertragen werden.

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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