Nachhaltigkeitsfaktor
1. Begriff: Faktor in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zur Berücksichtigung der Entwicklung des Rentenquotienten, d.h. des Verhältnisses der Zahl der Renten zur Zahl der Erwerbspersonen, bei der Dynamisierung der Rente.
2. Merkmale: Ein steigender Rentenquotient schlägt sich tendenziell in einer Reduktion des aktuellen Rentenwerts nieder. Der Nachhaltigkeitsfaktor kam erstmals im Juli 2005 zur Anwendung.
3. Ziele: Durch den Nachhaltigkeitsfaktor soll ein Teil der Anpassungslasten in der GRV infolge der verlängerten Lebenserwartungen, des veränderten Reproduktionsverhaltens sowie der Entwicklung der Erwerbstätigkeit auf die Rentner übertragen werden.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer