Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Migration

Wanderung.

1. Begriff: Bezeichnung für Formen der räumlichen Mobilität, bei der eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts i.d.R. verbunden mit einem dauerhaften Wechsel des Wohnorts stattfindet.

2. Merkmale: Migration stellt einen Überbegriff dar, der sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: der Immigration oder Einwanderung und der Emigration oder Auswanderung. Es handelt sich jeweils um den gleichen Vorgang der Migration, der nur aus der Perspektive der Ziel- bzw. Herkunftsregion betrachtet wird.

3. Abgrenzung: Formen der Migration werden üblicherweise nach der Wanderungsentfernung und insbesondere danach unterschieden, ob die Migration innerhalb eines Landes oder über eine Ländergrenze hinweg erfolgt (Binnenwanderung oder Außenwanderung). Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die zeitliche Dimension. Zwischen der endgültigen Verlagerung des Lebensmittelpunkts (Aus- oder Einwanderung) und der temporären Migration existieren zahlreiche Übergangsformen. Heute spielen bei der räumlichen Mobilität zunehmend Saisonarbeitnehmer oder hochqualifizierte Personen eine Rolle, die periodisch wandern oder gleichzeitig mehrere Wohnstandorte bzw. Lebensmittelpunkte unterhalten. Weitere Abgrenzungsmerkmale betreffen die Häufigkeit der Migration (z.B. Pendelmigration oder einmalige Wanderung), den Grad der Freiwilligkeit der Migrationsentscheidung, die Ursachen der Migration und die Charakteristika der Wandernden (z.B. nach deren Grad der Qualifikation).

4. Statistische Erfassung: Die quantitative Erfassung von Migration unterscheidet sich von Staat zu Staat. In Deutschland bildet die Zu- und Fortzugsstatistik den wichtigsten Indikator für Migration. Bei einem Wohnortwechsel über Gemeindegrenzen hinweg ist jede Person grundsätzlich verpflichtet, sich bei den betreffenden Gemeinden an- bzw. abzumelden. Die Gemeinden registrieren die Wohnortwechsel in ihren kommunalen Melderegistern und reichen die Meldeformulare an ihre jeweiligen statistischen Landesämter weiter. Diese werten die Meldeformulare aus, wodurch Zu- und Fortzugsstatistiken auf Länderebene entstehen. Das Statistische Bundesamt stellt die Ergebnisse zu einer Bundesstatistik zusammen und veröffentlicht sie regelmäßig. Vgl. auch Außenwanderung, Binnenwanderung, differenzielle Migration, Migrationsrate, Wanderungssaldo.

Autor(en): Dr. Marc Luy

 

260px 77px