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Kurzzeitpflege

Vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen mit einer Leistungsobergrenze in Höhe von maximal 1.612 Euro je Kalenderjahr. Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 II S. 1 SGB XII). Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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