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Immobilien-Rechtsschutz

Risikobereich in der Rechtsschutzversicherung. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen. Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Nutzungsverhältnissen bzw. Verträgen und dinglichen Rechten an Immobilien. Darüber hinaus besteht immobilienbezogener Steuer-Rechtsschutz. Der Immobilien-Rechtsschutz ist objektbezogen, d.h. Immobilien eines Versicherungsnehmers werden einzeln versichert. Der Versicherungsnehmer muss weiter in der richtigen Eigenschaft z.B. als Mieter oder Vermieter versichert sein.

Autor(en): Thomas Rainer Tögel

 

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