Hagelversicherung
Versicherung gegen Schäden aus Hagelschlägen (Hagel). Die Hagelversicherung im klassischen Sinn ist die Versicherung von Bodenerzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus gegen Hagelschäden. Hagelschäden sind auch in der verbundenen Hausratversicherung, verbundenen Wohngebäudeversicherung und (Kfz-) Teilkaskoversicherung eingeschlossen. In der Sturmversicherung und der Extended-Coverage-Versicherung kann die Abdeckung von Hagelschäden vereinbart werden. Da die Schadenhöhe erst am Ende der Versicherungsperiode feststeht, regelt § 92 II VVG, dass der Versicherer nach einem Schaden nur zum Ende der Versicherungsperiode kündigen kann.
Autor(en): Stefan Andersch