Gesundheitsreform
1. Begriff: Grundlegende Überarbeitung der Rahmenbedingungen für das Gesundheitswesen und die Krankenversicherung in vielen Ländern. In Deutschland wird das Gesundheitsreformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) als Auftakt zahlreicher Gesundheitsreformen verstanden. Jüngste Gesundheitsreform war das GKV-Versorgungsstrukturgesetz v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983).
2. Ziele: Zentrales Anliegen von Gesundheitsreformen war i.Allg. die Ausgabendämpfung bei den Krankenkassen, um Beitragssatzanstiegen vorzubeugen. In jüngeren Gesundheitsreformen spielen auch Versorgungsaspekte und die Qualität der Versorgung eine zunehmende Rolle.
Autor(en): Prof. Dr. Jürgen Wasem