Gesamtzusage
Individualrechtliche Versorgungszusage des Arbeitgebers an die gesamte Belegschaft oder Teile davon. Die Mitteilung erfolgt z.B. auf einer Betriebsversammlung oder durch ein Rundschreiben – im Gegensatz zur Einheitsregelung, bei der gleichlautende Regelungen mit einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden.
Autor(en): Sebastian B. Sattler