Gesamtversorgungszusage
Versorgungszusage des Arbeitsgebers im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) , die ein bestimmtes Versorgungsziel bzw. -niveau definiert, auf das die gesetzliche Rente angerechnet wird. Die vom Arbeitgeber gezahlte Betriebsrente füllt somit die Lücke zwischen dem Versorgungsziel und der gesetzlichen Rente auf.
Autor(en): Sebastian B. Sattler