Förderstufen
Spezifische staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten im Rahmen der sog. Riester-Rente (vgl. auch Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge). Da die Riester-Rente schrittweise eingeführt wurde, wurden seit 2002 auch die Förderbedingungen im Zwei-Jahres-Rhythmus erweitert. Die jeweiligen Erhöhungen der staatlichen Zuschüsse und Sonderausgabenabzüge zu dieser privat finanzierten Rentenversicherung werden Förderstufen genannt. Die folgende Übersicht enthält die einzelnen Stufen bzw. die jährlichen staatlichen Zuschüsse pro Vertrag bzw. Versicherungsnehmer (unter der Voraussetzung, dass die Mindestprämie eingezahlt wird).
Jahre |
Grundzulage |
Grundzulage |
Kinderzulage |
2002/2003 |
38 EUR |
76 EUR |
46 EUR |
2004/2005 |
76 EUR |
152 EUR |
92 EUR |
2006/2007 |
114 EUR |
228 EUR |
138 EUR |
seit 2008 |
154 EUR |
308 EUR |
185 EUR (300 EUR) |
Abb.: Zulagen bei Riester-Rentenverträgen, in Anlehnung an §§ 84, 85 EStG.
Autor(en): Uwe Laue