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Finanzgarantie

1. Begriff: Begriff der International Accounting Standards (IAS). Nach IAS 39 sind Finanzgarantien vertragliche Vereinbarungen, die den Garantiegeber dazu verpflichten, bestimmte Zahlungen zu leisten, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der ihm entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den ursprünglichen oder geänderten Bedingungen eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt.

2. Ergänzende Regelungen: Laut § 85 VAG sind Finanzgarantien und vertragliche Optionen, die Gegenstand von (Rück-)Versicherungsverträgen sind, bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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