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Versicherungslexikon

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Entgangener Gewinn

entgangener Betriebsgewinn.

I. Schadenersatzrecht: Gewinn, der nach gewöhnlichen oder nach besonderen Umständen wahrscheinlich erwartet werden konnte. Rechtsgrundlage: § 252 BGB.

II. Betriebsunterbrechungsversicherung: Bestandteil des versicherten Unterbrechungsschadens. Im Versicherungsfall ist der entgangene Gewinn bzw. der entgangene Betriebsgewinn zu entschädigen, der infolge der Unterbrechung des versicherten Betriebs nicht erwirtschaftet werden konnte.

Autor(en): Thomas Peter Markert

 

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