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Versicherungslexikon

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Elektronischer Antrag

Direkte elektronische Erfassung der Antragsdaten am Verkaufspunkt und Übertragung an das zentrale Verwaltungssystem. Der elektronische Antrag ersetzt zunehmend den Papierantrag, was auch durch die steigende Verwendung von mobilen IT-Endgeräten mit Vertriebssoftware gefördert wird. Dadurch entfällt die manuelle Erfassung in den Versicherungsgesellschaften und eine weitestgehend automatisierte Bearbeitung der Anträge einschl. der Policierung wird ermöglicht.

Autor(en): Dr. Torsten Oletzky

 

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