Eingefügte Sachen
Sachen, die nachträglich in ein Gebäude eingefügt wurden. Eingefügte Sachen, z.B. Einbaumöbel, sind in der Gebäudeversicherung mitversichert, soweit sie im Versicherungsvertrag besonders bezeichnet sind und Gebäudebestandteil sein könnten.
Autor(en): Stefan Andersch