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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Eingefügte Sachen

Sachen, die nachträglich in ein Gebäude eingefügt wurden. Eingefügte Sachen, z.B. Einbaumöbel, sind in der Gebäudeversicherung mitversichert, soweit sie im Versicherungsvertrag besonders bezeichnet sind und Gebäudebestandteil sein könnten.

Autor(en): Stefan Andersch

 

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