Ehegattenarbeitsvertrag
Schriftlich niedergelegter Dienstvertrag zwischen Ehegatten. Für die steuerliche Anerkennung der Lohnzahlung im Rahmen eines Ehegattenarbeitsvertrags als Betriebsausgabe ist es erforderlich, dass dieser so gestaltet wird, wie es im Verhältnis zu einem Dritten üblich ist. Das Dienstverhältnis muss folglich ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden. Das bedeutet v.a., dass dem Ehegatten tatsächlich ein Gehalt zufließen muss. Daneben sind die Arbeitszeit einschl. des Urlaubs und die vom Ehegatten betrieblich zu leistenden Tätigkeiten zu regeln.
Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich