Dotierungsrahmen
Bestimmungsgröße und Bezeichnung für den Gesamtumfang der finanziellen Belastungen einer Arbeitgebers in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Mit dem Dotierungsrahmen sollen die künftigen Lasten aus dem Versorgungsversprechen gemessen und begrenzt werden. Die Bemessung des Dotierungsrahmens erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Eine Herangehensweise ist die Ermittlung des Barwerts der Versorgungsverpflichtungen, der zuverlässig den Wert der künftigen Versorgungszahlungen, abgezinst auf den heutigen Wert, angibt. In der arbeitgeberfinanzierten bAV, die grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung darstellt, legt der Arbeitgeber den Dotierungsrahmen einseitig fest.
Autor(en): Sebastian B. Sattler