Direktanbindung
1. Begriff: Form der direkten Zusammenarbeit zwischen externen Vermittlern, z.B. Maklern (§ 93 HGB), und einem Versicherungsunternehmen.
2. Merkmale: Direktanbindungen liegen unmittelbare Vertriebskooperationsverträge zwischen den Produktgebern und den externen Vermittlern zugrunde und sind entsprechend durch direkte Courtage- bzw. Provisionsabrechnungen und –zahlungen gepägt. Zudem ist eine direkte vertragliche Absicherung der Rechte des externen Vermittlers am Kunden und Bestand gewährleistet.
3. Vorteile: Direktanbindungen bieten Transparenz und gewährleisten die Eigenständigkeit des externen Vermittlers. Jeder Vermittler hat seine eigene Anbindung und erhält die Abrechnungen und Margen direkt vom Produktpartner, ohne dass es durch eine weitere Abrechnung über einen Maklerpool zu Verzögerungen kommt. Des Weiteren verbleibt der Kundenstamm im Eigentum des Maklers, der durch die Hinterlegung der Kontaktdaten auf der Police als direkter Ansprechpartner für den Versicherungsnehmer fungiert.
4. Ziele: Unterstützung und Förderung der Vertriebsaktivitäten sowie Optimierung und Beschleunigung von Arbeitsabläufen und Prozessen; z.B. wird der Erhalt einer optimalen Bestandssicherheit und Wirtschaftlichkeit angestrebt.
Autor(en): Uwe Laue