Datenmissbrauchversicherung
Erscheinungsform der Vertrauensschadenversicherung. Versicherungsdeckung für Unternehmen zum Schutz vor Vermögensschäden durch Programm-Manipulation und durch Unterdrückung, Veränderung oder Einschiebung von Datenträgern durch außenstehende Dritte. Abgedeckt sind im Gegensatz zur Computermissbrauchversicherung nur Schäden aus vorsätzlicher rechtswidriger Bereicherung, nicht jedoch aus vorsätzlicher Schädigung des Unternehmens.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost