Credits
1. Begriff: Sammelbezeichnung für alle festverzinslichen Vermögenstitel, die einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Zinszahlung und die Rückzahlung des Kapitalbetrags beinhalten. Bei dieser Begriffsbestimmung ist der Blickwinkel des Investors eingenommen. Aus der Sicht des emittierenden Unternehmens handelt es sich um Fremdkapitalfinanzierungen. Von Staaten, öffentlichen Körperschaften und supranationalen Institutionen begebene oder garantierte Verbindlichkeiten werden nicht unter der Bezeichnung Credits subsumiert.
2. Merkmale: Credits können verbrieft als Urkunden oder unverbrieft als Schuldbuchforderungen oder Darlehensverträge ausgegeben werden. Der Handel wird über eine Börse oder nichtbörslich (Over-the-Counter) abgewickelt. Die Bonität von Credit-Instrumenten wird in den meisten Fällen durch ein Rating repräsentiert.
3. Formen: Beispiele für Credit-Instrumente sind Anleihen von Industrieunternehmen (Fachjargon: Corporates), Versorgungsunternehmen (Utilities), Finanzanleihen (Financials), Asset Backed Securities (ABS), Genussrechte mit festverzinslichem Charakter (Hybrids, siehe Genussrechtskapital), Indexanleihen, Gewinnschuldverschreibungen, Wandelanleihen und Optionsanleihen.
Autor(en): Jürgen Meisch