Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
1. Begriff: Bildungsinstitut auf der Rechtsgrundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Wird aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
2. Aufgaben: Die Aufgaben des BIBB sind nach dem BBiG a) die Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (die Ergebnisse werden im Jahresbericht veröffentlicht),
b) die Identifizierung von Zukunftsaufgaben der Berufsbildung (z.B. Internationalisierung der Berufsbildung),
c) die Förderung von Innovationen in der nationalen und internationalen Berufsbildung (z.B. durch den Weiterbildungs-Innovationspreis),
d) die Beratung von und mit Wissenschaft, Politik und Wirtschaft (z.B. durch Fachtagungen und Messen) sowie
e) die Entwicklung neuer praxisorientierter Lösungsvorschläge für die berufliche Aus- und Weiterbildung (z.B. die Entwicklung neuer Berufsbilder).
3. Ziele: Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und Sicherung der wirtschaftlichen und beruflichen Zukunft der Menschen in Deutschland durch zukunftsfähige Qualifikationen.
Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler