Bindungswirkung aus dem Haftpflichtprozess
Feststellungen des Haftpflichtprozesses sind für den nachfolgenden Deckungsprozess bindend, wenn sie identitätsgleich sind. Damit wird vermieden, dass solche Feststellungen in den aufeinanderfolgenden Gerichtsprozessen zweimal getroffen werden müssen.
Autor(en): Frank Sievers