Bewachungskosten
Kosten für die Bewachung der versicherten Wohnung, wenn diese aufgrund eines Versicherungsfalls nicht bewohnbar ist und Schließvorrichtungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Bewachungskosten sind als Schadenminderungskosten in der verbundenen Hausratversicherung mit gedeckt.
Autor(en): Stefan Andersch