Beteiligungscontrolling
1. Begriff:Betriebswirtschaftliche Funktion zur Entscheidungsunterstützung der Unternehmensführung bei der Steuerung von Tochtergesellschaften und strategischen Beteiligungen mit dem Ziel, einen Beitrag zur Unternehmenswertsteigerung zu leisten. In institutioneller Sicht ist das Beteiligungscontrolling die Gesamtheit aller damit betrauten Bereiche, Abteilungen und Stellen im Unternehmen.
2. Hintergründe: Die zunehmenden Verflechtungen der wirtschaftlichen Aktivitäten führen zu Akquisitionen (Mergers & Acquisitions (M&A) in der Versicherungswirtschaft), zur Verbindung mit anderen Unternehmen durch strategisch motivierte Anteilskäufe sowie zu Verselbstständigungen einzelner Unternehmensbereiche. In der Folge hat das Beteiligungscontrolling eine besondere Bedeutung in den Versicherungskonzernen erhalten. Dabei erstreckt sich das Beteiligungscontrolling von der operativen Steuerung der Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen über die Jahresabschlussanalyse bis hin zur Verankerung in der strategischen Konzernpolitik.
3. Abgrenzung von anderen, ähnlichen Begriffen: Das Beteiligungscontrolling ist a) vom Konzerncontrolling als das Controlling des Versicherungskonzerns bzw. ggf. des (All‑)Finanzkonzerns als Ganzes und
b) vom Controlling als das Controlling von reinen Finanzanlagen abzugrenzen.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner