Beratungs-Rechtsschutz
1. Begriff: Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die eine i.d.R. telefonische Rechtserstberatung durch einen Rechtsanwalt vorsieht.
2. Merkmale: Beratungs-Rechtsschutz kann bereits in Anspruch genommen werden, wenn sich der Versicherungsnehmer vorsorglich über seine Rechtslage z.B. als Mieter, Arbeitnehmer, Verkehrsteilnehmer oder Verbraucher informieren möchte. Ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder Rechtspflichten muss hierbei nicht vorliegen. Der Versicherungsnehmer kann sich i.d.R. zu allen Fragen des deutschen Rechts mindestens im privaten und beruflichen nichtselbstständigen Bereich beraten lassen. Vereinzelt wird der Beratungs-Rechtsschutz auch als eigenständige Form der Rechtsschutzversicherung angeboten.
3. Folgerungen: Mit dem Beratungs-Rechtsschutz bietet der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Rechtsdienstleistung, die präventiv die Entstehung von Rechtsstreitigkeiten verhindern soll, indem der Versicherungsnehmer frühzeitig über seine Rechte und Pflichten informiert wird.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel