Beitragsstundung
Recht, die fälligen Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu entrichten. Die Beitragsstundung kann mit zusätzlichen Zinszahlungen für die verspätete Beitragszahlung oder mit Leistungskürzungen verbunden sein.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf