Basisrisiko
I. Kapitalanlagen: Volatilität des Zeitwerts einer originären Anlageposition, die mit einem Derivat ganz oder teilweise kompensiert werden kann.
II. Rückversicherung: Möglichkeit einer Abweichung zwischen der Kompensationshöhe aus einer Rückversicherungsdeckung und der tatsächlichen Schadenhöhe im zu deckenden Erst- oder Rückversicherungsportfolio. Ein Basisrisiko im engeren Sinn liegt vor, wenn die tatsächliche Schadenhöhe größer als die Kompensationshöhe aus der Rückversicherungsdeckung sein kann; umgekehrt wird von einer Basischance gesprochen. Im Rahmen einer nicht-schadenbasierten Risikoverbriefung korrelieren z.B. die vereinbarten bedingten Kompensationszahlungen nicht vollständig mit dem abzusichernden Risiko, wenn im Schaden-Trigger risikorelevante Zufallsvariablen nicht berücksichtigt werden. Beispiel: Bei indexbasierten Triggern kann die aus dem Index ermittelte Schadenzahlung an den Begünstigten (Sponsor) von dessen tatsächlichem Schaden abweichen.
Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor