Auszehrungsverbot
Prinzip in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), nach dem eine Reduzierung der erstmalig festgesetzten betrieblichen Ruhegeldleistungen (auch) gegen eine periodische Anhebung von anderweitigen Versorgungsbezügen unzulässig ist. Das Auszehrungsverbot bezieht sich nur auf laufende Versorgungsleistungen (nicht auf Anwartschaften). Vgl. § 5 I BetrAVG.
Autor(en): Sebastian B. Sattler