Auskunftspflichten
1. Begriff: Obliegenheit des Versicherungsnehmers, im Schadenfall auf Anfrage Informationen an das Versicherungsunternehmen zu geben.
2. Merkmale: Die Auskunftspflicht dient zur ordentlichen Regulierung von Schäden. Es muss jede Auskunft erteilt werden, die zur Regulierung durch das Versicherungsunternehmen als notwendig erachtet wird (vgl. § 31 VVG).
Autor(en): Uwe Laue