Arbeits-Rechtsschutz
1. Begriff: Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen umfasst.
2. Merkmale: Anknüpfungspunkte für rechtliche Auseinandersetzungen sind häufig eine Kündigung, eine Abmahnung, eine Zeugniserteilung, ein Urlaubsanspruch, eine Betriebsrente etc. Nicht versichert sind regelmäßig Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z.B. GmbH-Geschäftsführer) und aus kollektivem Arbeits- und Dienstrecht (z.B. Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied in dessen Funktion als Betriebsrat).
3. Hintergründe: Im Arbeitsrecht besteht v.a. deshalb ein hoher Versicherungsbedarf, weil entgegen den grundsätzlichen Kostenerstattungsregeln des Zivilprozesses im Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz auch im Fall des Obsiegens keine Kostenerstattungspflicht des Gegners besteht.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel