Allfinanzaufsicht
1. Begriff: Einheitliche Aufsicht über Finanzdienstleitungsunternehmen (v.a. Banken und Versicherungsunternehmen). Die Einheitlichkeit betrifft sowohl den Inhalt als auch die Organisation der Aufsicht.
2. Hintergründe: Die Allfinanzaufsicht beruht auf der (umstrittenen) Vorstellung, dass Bank- und Versicherungsgeschäfteim Wesentlichen gleiche Produkte und damit gleiche Risiken beinhalten, weil sie von gleichen Personen nachgesucht und zunehmend von gleichen Anbietern in der Form von Finanzkonglomeraten angeboten werden. Vor diesem Hintergrund entstand die Auffassung, dass diese Geschäfte auch in gleicher Weise beaufsichtigt werden müssen. Vorreiter dieser Aufsichtsphilosophie war das Vereinigte Königreich. Hier wurde mit der Financial Services Authority (FSA) eine Allfinanzaufsichtsbehörde geschaffen, in der zunächst der einzelne Mitarbeiter jeweils die ganze Palette des Finanzdienstleistungsgeschäfts einer Unternehmensgruppe beaufsichtigen sollte. Diese Aufgabenzuordnung schlug nach kurzer Zeit fehl, weil sich zeigte, dass Banken und Versicherungsunternehmen völlig unterschiedliche Risiken tragen, die unterschiedlichen Regeln folgen und an die Aufsicht unterschiedliche Anforderungen stellen. Später kehrte das Vereinigte Königreich zur Spezialaufsicht betreffend Banken und Versicherungsunternehmen zurück, allerdings unter einheitlichem organisatorischem Dach. Auch das wurde wiederum aufgegeben; die Bankenaufsicht wird nun wieder von der Bank of England wahrgenommen. Die Zusammenführung der Einzelaufsichten unter einheitlichem Dach wurde inzwischen auch in anderen Ländern eingeführt, darunter in Deutschland. Siehe Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Autor(en): Dr. Helmut Müller