Ablösung
1. Begriff: Transaktion, bei der ein Erstversicherer gegen einen entsprechenden Ausgleich auf alle Rechte aus einem Rückversicherungsvertrag verzichtet und der Rückversicherer umgekehrt von allen Verpflichtungen entbunden wird.
2. Merkmale: Die Transaktion kann darin bestehen, dass gegen Zahlung eines einmaligen Betrags alle Rechte und Verpflichtungen aufgelöst werden (sog. Commutation) oder regelmäßig unter Gewährung eines Abschlags auf die Forderungen aus dem Rückversicherungsverhältnis der Vertrag weitergeführt und abgewickelt wird (sog. Settlement).
Autor(en): Dr. Michael Pickel