Abbruchkosten
Begriff aus der Gebäudeversicherung. Neben dem eigentlichen Schaden entstehen Kosten am Schadenortfür den Abbruch von nicht mehr verwertbaren Resten. Diese Kosten werden meistens in der verbundenen Wohngebäudeversicherung zu einem bestimmten Anteil bis zu maximal 100 % der Versicherungssumme mitversichert.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender