Die ewige Mär vom Jahresgespräch

Jürgen Evers

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Wer glaubt‚ Makler seien zu Jahresgesprächen oder bei Bestandsübernahme zur Risikoanalyse verpflichtet‚ wird durch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eines Besseren belehrt. Die Details. 

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