01.09.2011 | Recht
Kein Grund für die rote Karte
Gabler Verlag Media Wiesbaden
Obwohl sich die Rechtsform einer GmbH insbesondere für vollkaufmännische Versicherungsagenturen eher eignet als eine Einzelfirma oder eine Personengesellschaft, scheuen sich viele Agenturinhaber davor, die Rechtsform zu wechseln. Sie fürchten die Kündigung des Versicherers aus wichtigem Grund. Diese Angst ist unbegründet, wie eine Entscheidung des OLG Stuttgart zeigt. PDF-Download