Steuerpotenzial erkennen, Beratungsqualität verbessern
Michael Brähler
Versicherungsvertreter und -makler dürfen steuerlich nicht beratend tätig sein. Sie können jedoch mit der steuerlichen Ansetzbarkeit privater Versicherungs-beiträge werben. Die richtige Einschätzung der An- und effektiven Absetzbarkeit ihrer Produkte verbessert die Beratungsqualität und verhindert Reputationsverluste durch Fehleinschätzungen.