Steuerpotenzial erkennen, Beratungsqualität verbessern

Michael Brähler

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Versicherungsvertreter und -makler dürfen steuerlich nicht beratend tätig sein. Sie können jedoch mit der steuerlichen Ansetzbarkeit privater Versicherungs-beiträge werben. Die richtige Einschätzung der An- und effektiven Absetzbarkeit ihrer Produkte verbessert die Beratungsqualität und verhindert Reputationsverluste durch Fehleinschätzungen. 

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